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Falko Wenzel
Hermann Löns Str.67
D-50765 Köln

Tel.: 0221 5463144
Mobil: 0170 5440919
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Umsatzsteuer:
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz: Ust-idNr.: DE122837596

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Urheberrecht
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Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen
 
I. Allgemeines
 
1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- undGeschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle vom Fotografendurchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
2. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferungoder Leistung bzw. des Angebots des Fotografen durch den Kunden, spätestensjedoch mit der Annahme des Bildmaterials zur Veröffentlichung.
3. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist diesesschriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungendes Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen desKunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, das der Fotograf dieseschriftlich anerkennt.
4. Die AGB gelten im Rahmen einer laufendenGeschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für allezukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Fotografen.
 
II. Überlassenes Bildmaterial
 
1. Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenesBildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Formsie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digitalübermitteltes Bildmaterial.
2. Der Kunde erkennt an, daß es sich bei dem vom Fotografengelieferten Bildmaterial um Lichtbildwerke
i.S.v. §2 Abs.1 Ziff.5 UrhRG handelt.
3. Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oderKonzeptionen sind eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind.
4. Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum desFotografen, und zwar auch in dem Fall, daß Schadensersatz hierfür geleistetwird.
5. Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglichzu behandeln und darf es an Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken derSichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben.
6. Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendungoder Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalbvon 48 Stunden nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial alsordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen.
 
III. Nutzungsrechte
 
1. Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfachesNutzungsrecht zur einmaligen Verwendung.
2. Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oderräumliche Exclusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werdenund bedingen einen Aufschlag von mindestens 100% auf das jeweiligeGrundhonorar.
3. Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrechtübertragen für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vom Kundenangegebenen Zweck und in der Publikation und in dem Medium oder Datenträger, welche/-s/-nder Kunde angegeben hat oder welche/-s/-r sich aus den Umständen derAuftragserteilung ergibt. Im Zweifelsfall ist maßgeblich das Objekt (Zeitung,Zeitschrift usw.), für das das Bildmaterial ausweislich des Lieferscheins oderder Versandadresse zur Verfügung gestellt worden ist.
4. Jede über Ziffer 3. hinausgehende Nutzung, Verwertung,Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig undbedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Fotografen. Das giltinsbesondere für:
- eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung,insbesondere in Sammelbänden, produktbegleitenden Prospekten, beiWerbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken,
- jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung desBildmaterials,
- die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizieren desBildmaterials auf Datenträgern aller Art (z.B. magnetische, optische,magnetooptische oder elektronische Trägermedien wie CD-ROM, CDi, Disketten,Festplatten, Arbeitsspeicher, Mikrofilm etc.), soweit dieses nicht nur dertechnischen Verarbeitung des Bildmaterials gem. Ziff.III 3. AGB dient,
- jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten aufCD-ROM, CDi, Disketten oder ƒhnlichen Datenträgern,
- jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internetoder in OnlineDatenbanken oder in anderen elektronischen Archiven (auch soweites sich um interne elektronische Archive des Kunden handelt),
- die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials im Wegeder Datenfernübertragung oder auf Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabeauf Bildschirmen oder zur Herstellung von Hardcopies geeignet sind.
5. Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing,Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuenurheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicherZustimmung des Fotografen und nur bei Kennzeichnung mit [M] gestattet. Auchdarf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oderanderweitig als Motiv benutzt werden.
6. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumtenNutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern-oder Tochterunternehmen, zu übertragen.
7. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe desBildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbindung des vomFotografen vorgegebenen Urhebervermerks.
 
IV. Honorare
 
1. Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorarvereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellenBildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM). DasHonorar versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
2. Das Honorar gilt nur für die einmalige Nutzung desBildmaterials zu dem vereinbarten Zweck gemäß Ziff.III 3. oder 2. AGB.
Soll das Honorar auch für eine weitergehende Nutzungbestimmt sein, ist dieses schriftlich zu vereinbaren.
3. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B.Material-und Laborkosten, Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten,Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten undgehen zu Lasten des Kunden.
4. Das Honorar gemäß IV. 1. AGB ist auch dann in voller Höhezu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nichtveröffentlicht wird. Bei Verwendung der Aufnahmen als Arbeitsvorlage fürLayout- und Präsentationszwecke fällt vorbehaltlich einer abweichendenVereinbarung ein Honorar von mindestens Euro 700,-- pro Aufnahme an.
5. Das Honorar ist spätestens binnen 3 Wochen nachRechnungsstellung zu zahlen, soweit in der Rechnung keine kürzere Zahlungsfristangegeben ist. Nach einer Mahnung kommt der Kunde in Verzug. Nach Eintritt desVerzugs ist das Honorar mit 10% p.a. zu verzinsen. Eine Aufrechnung oder dieAusübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oderrechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig.
 
V. Rückgabe des Bildmaterials
 
1. Das Bildmaterial ist in der gelieferten Form unverzüglichnach der Veröffentlichung oder der vereinbarten Nutzung, spätestens jedoch 3Monate nach dem Lieferdatum, unaufgefordert zurückzusenden; beizufügen sindzwei Belegexemplare. Eine Verlängerung der 3-Monatsfrist bedarf derschriftlichen Genehmigung des Fotografen.
2. Überläßt der Fotograf auf Anforderung des Kunden oder mitdessen Einverständnis Bildmaterial lediglich zum Zwecke der Prüfung, ob eineNutzung oder Veröffentlichung in Betracht kommt, hat der Kunde das Bildmaterialspätestens innerhalb eines Monats nach Erhalt zurückzugeben, sofern auf demLieferschein keine andere Frist vermerkt ist. Eine Verlängerung dieser Fristist nur wirksam, wenn sie vom Fotografen schriftlich bestätigt worden ist.
3. Die Rücksendung des Bildmaterials erfolgt durch denKunden auf dessen Kosten in branchenüblicher Verpackung. Der Kunde trägt dasRisiko des Verlusts oder der Beschädigung während des Transports bis zumEingang beim Fotografen.
 
VI. Vertragsstrafe, Blockierung, Schadensersatz
 
1. Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung desFotografen erfolgten) Nutzung, Verwendung,Wiedergabe oder Weitergabe desBildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe desFünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehenderSchadensersatzansprüche.
2. Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertemoder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100%des Nutzungshonorars zu zahlen.
3. Bei nicht rechtzeitiger Rückgabe des Bildmaterials(Blockierung) ist für die Zeit nach Ablauf der in Ziff.V.1. oder 2. gesetztenFristen eine Vertragsstrafe zu zahlen in Höhe von
- 1 Euro pro Tag und Bild für S/W- oder Color-Abzüge oderDia-Duplikate
- Euro 2,00 pro Tag und Bild für Dias, Negative oder andereUnikate.
4. Für beschädigtes, zerstörtes oder abhandengekommenesBildmaterial ist
Schadensersatz zu leisten, ohne daß der Fotograf die Höhedes Schadens nach-
zuweisen hat, in Höhe von
- Euro 80,-- pro S/W- oder Colorabzug oder KB-Dia-Duplikat
- Euro 250,-- pro Mittel- oder Großformat-Dia-Duplikat
- Euro 1.500,-- pro Dia-Original, Negativ oder anderemUnikat
- Euro 3.000,-- pro nicht wiederholbarem Dia, Negativ oderanderem Unikat.
Bei Beschädigungen sind die Sätze entsprechend dem Grad derBeschädigung und dem Umfang der weiteren Nutzungsmöglichkeit herabzusetzen.Grundsätzlich bleibt beiden Vertragsparteien der Nachweis vorbehalten, daß einhöherer bzw. geringerer Schaden eingetreten ist.
5. Bei fehlendem Belegexemplar oder bei Abrechnung ohneBelegexemplar oder bei Abrechnung ohne Angabe, welches Bild an welcher Stellein welcher Publikation verwendet worden ist, ist eine Vertragsstrafe in Höhevon 50% des Nutzungshonorars zu zahlen.
6. Durch diese Zahlungen gemäß Ziffer VI. werden keinerleiNutzungsrechte begründet.
7. Die dem Fotografen zur Abbildung überlassenen Produktesind vom Auftraggeber für die Zeit des Transportes und der Zeit im Studio gegenDiebstahl und alle möglichen Beschädigung zu versichern.
VII.
 
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland alsvereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.
2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zuihrer Wirksamkeit der Schriftform.
3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer odermehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der obigenBestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durcheine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebtenRegelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, der Wohnsitz des Fotografen.


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